Abschlussarbeit & Kolloquium

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Beantragung Abschlussarbeit

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Die geltenden Anmeldefristen können Sie hier einsehen.

Es handelt sich lediglich um die digitale Abfrage aller Punkte, die früher im Antragsformular abgefragt wurden. Bitte melden Sie sich selbst in dem Moodle-Kurs für Ihren Studiengang unter folgendem Link an.

Fehlt Ihnen nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit lediglich das Kolloquium zum erfolgreichen Abschluss, müssen Sie sich nicht zum neuen Semester zurückmelden, wenn die Abschlussarbeit bestanden wurde.

Im Fall der Exmatrikulation aufgrund von Nichtrückmeldung oder aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard (HSC). Die HSC ist dann unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice der HTW Berlin, Treskowallee 8, 10318 Berlin zurück zu geben. Abschlussdokumente werden erst nach Abgabe der HSC ausgehändigt.

Erst- und Zweitgutachten

  • Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor (auch emeritierte) der HTW Berlin handelt.
  • Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuerinnen und Betreuer erhalten i.d.R. einen Gutachtervertrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter_in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.

Sie müssen sich selbst um die Gutachter und die Unterschriften für die Zulassung kümmern.

Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit

Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor und dem Unternehmen, der Körperschaft, etc. getroffen werden.
Die betreuende Professorin (Erstgutachterin) bzw. der betreuenden Professor (Erstgutachter) kann die Vertraulichkeitsvereinbarung (PDF), im HTW.Intranet herunterladen.

Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen, z.B. von Unternehmen, werden nicht unterschrieben. Zusätzlich kann ein Sperrvermerk gegen die Veröffentlichung Ihrer Abschlussarbeit von Ihnen unterschrieben werden.

Zulassung

Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges entscheidet zu Beginn des Semesters,

  • ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden,
  • wer der Prüfungskommission — bestehend aus Erst- und Zweitgutachter — angehört,
  • wie das Thema der Abschlussarbeit lautet,
  • wann die Bearbeitungszeit beginnt und endet.

Die Bestätigung erhalten Sie von der Fachbereichsverwaltung (per Mail). Die Zulassung erfolgt nach den Anganben der jeweiligen Prüfungsordnung des Studienganges. Ihre Zulassung wird per Mail an Ihren HTW Account versendet.

Bitte prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Mails.

Bearbeitungszeit verlängern (Fachbereichsverwaltung)

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Verlängerung sowie Ihre Krankschreibungen innerhalb von 3 Werktagen digital als PDF Datei über unser Kontaktformular ein, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.

Im Rahmen eines behinderungsbedingten oder sonstigen Nachteilausgleiches, Schwangerschaft oder Krankheit kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine längere Bearbeitungsfrist festlegen (gemäß Rahmenprüfungsordnung, RStPO §23 (3). Um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zu beantragen, reichen Sie immer einen ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit [PDF] mit folgenden Unterlagen per Mail beim Fachbereich 4 unter FB4-service@htw-berlin.de ein:

  • bei Nachteilsausgleich oder Ausnahmefällen
  • bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
  • Bei Krankheit/Krankheit des Kindes :
  • Krankenscheine können ebenso per Post oder im Servicecenter eingereicht werden
  • Je nach Dauer der Krankheit sind weitere Nachweise erforderlich(Siehe Merkblatt) :

Sind Sie bis zu 14 Tage krank, schicken Sie eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Mail über unser Kontaktformular der Fachbereichsverwaltung ein. Sie wird dann i.d.R. ohne weitergehende Prüfung bearbeitet und genehmigt.

Sind Sie länger als 14 Tage krank (am Stück oder unterbrochen), reichen Sie zusätzlich zur AU ein ärztliches Attest von Ihrem Haus- oder Facharzt über das Kontaktformular   der Fachbereichsverwaltung per Mail ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Gewährung der Verlängerung.

Sind Sie länger als 28 Tage krank (am Stück oder unterbrochen), müssen Sie zusätzlich zur AU ein amtsärztliches Attest über unser Kontaktformular in der Fachbereichsverwaltung einreichen. Sie erhalten das amtsärztliche Gutachten/ Attest in der zentralen medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA oder bei der Lageso). Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Gewährung einer Verlängerung.

Bei Fragen zur krankheitsbedingten Verlängerung der Abschlussarbeit können Sie sich an Ihren Prüfungsausschuss wenden.

Die Mitteilung über die Verlängerung sowie den neuen Abgabetermin erhalten Sie per Email auf Ihren Studierendenmailaccount. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Emails!

Titel der Abschlussarbeit ändern oder Thema zurückgeben (Fachbereichsverwaltung)

Auch wenn Sie bereits zur Abschlussarbeit zugelassen sind, können Sie den

Die Mitteilung über die Themenänderung bzw. Rückgabe erhalten Sie per Email auf Ihren Studierendenmailaccount. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Emails!

Abschlussarbeit wiederholen

Die Abschlussarbeit wird mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet, wenn

  • Sie Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß beim Prüfungsausschuss einreichen,
  • eine angezeigte Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt wird oder
  • Sie eine inhaltlich unzureichende Arbeit abliefern.

Wurde die Abschlussarbeit nicht bestanden, so ist die Abschlussprüfung insgesamt mit anderer Themenstellung unverzüglich zu wiederholen.

Eine Abschlussarbeit kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholungsarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so ist eine weitere Wiederholung ausgeschlossen. Der oder die Studierende hat die Abschlussprüfung im betreffenden Studiengang endgültig nicht bestanden.

Das Studierendenmanagement sendet Ihnen einen Bescheid mit der Aufforderung, einen neuen Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF] in der Fachbereichsverwaltung per Mail einzureichen. Bitte halten Sie die Frist zur Abgabe ein. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Die Mitteilung erfolgt durch die Fachbereichsverwaltung per Mail an den Studierenden-Account der HTW.

Deckblatt für Abschlussarbeiten

Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster.

Als Word Dokument Vorlage.

Wenn Sie das Muster nicht nutzen, kann die Arbeit nicht veröffentlicht werden.

Veröffentlichung der Abschlussarbeit

Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung nur dann möglich ist, wenn Ihr_e betreuende_r Professor_in die Veröffentlichung schriftlich (im Rahmen des Kolloquiums) zustimmt. Die Veröffentlichung erfolgt digital. Auf Wunsch ist es möglich Druckexemplare zu Veröffentlichen.

Die Bibliothek veröffentlicht Abschlussarbeiten ihrer Studierenden auf dem institutionellen Repository OPUS htw (Dokumentenserver der Hochschule).

Auf OPUS htw können die Arbeiten dann von anderen Mitgliedern der HTW Berlin eingesehen und heruntergeladen werden.

Weiterhin werden im Onlinekatalog (webOPAC) der HTW Berlin zur Abschlussarbeit personenbezogene Daten erfasst. Zu diesen Daten gehören der Vor- und Nachname der Autorin bzw. des Autors, der Titel der Arbeit sowie das Abschlussjahr. Dies ermöglicht allen Nutzer_innen des Onlinekatalogs die Suche im Katalog. Der Eintrag in den Onlinekatalog der HTW Berlin ist auch für globale Suchdienste/Suchmaschinen erreichbar, die nicht der Verfügungsgewalt der HTW Berlin unterliegen. Die HTW Berlin beschränkt ihre Verantwortung für die Datenverarbeitung auf den Katalog webOPAC und den Dokumentenserver OPUS htw.

Zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit in digitaler Form bei der Bibliothek der HTW Berlin wird Ihr Einverständnis zur Publikation benötigt (Diese wird dann beim Hochladen der Arbeit durch Sie erteilt). Die Urheberrechte Ihrer Arbeit bleiben bei Ihnen, auch nach einer Zustimmung.

Sobald die Zustimmung durch den/die betreuende_n Professor_in für eine Veröffentlichung in der Verwaltung vorliegt, erhalten Sie eine Email auf Ihren HTW-Email Account mit allen dazu notwendigen Schritten.

Anm.: Die Veröffentlichung ersetzt nicht die fristgerechte Abgabe der Abschlussarbeit in der Fachbereichsverwaltung.

Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abgabe der Abschlussarbeiten. Stand 15.12.2023 erfolgt ausschließlich digital.

Die Abgabe der Abschlussarbeiten erfolgt ausschließlich in digitaler Form.

  • Senden Sie ausschließlich EINE PDF Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, eidesstattliche Erklärung, Sperrvermerk etc.) enthält.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden!
  • Bitte verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
  • Lesen Sie bitte die Details auf der Hauptseite der FAQ betreffend der Abgabetermine.

Bitte senden Sie das PDF von Ihrem HTW-Account an FB4-Service@htw-berlin.de. Nur damit ist die Abgabefrist gewahrt.

Termine der Kolloquien

Die Termine für die Kolloquien werden von den Studierenden selbständig mit den Erstprüfer_innen vereinbart. Der Gutachter informiert die Fachbereichsverwaltung. Die Einladung erfolgt dann per Mail auf Ihren Studierendenaccount durch die Fachbereichsverwaltung. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Mails!

Hinweis zur Rückmeldung

Wenn eine Abschlussarbeit nicht mehr im laufenden Semester abgegeben wird ist eine Rückmeldung für das nächste Semester erforderlich.

Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn Sie bereits im laufenden Semester zur Abschlussarbeit zugelassen wurden und die gesetzte Abgabefrist in den ersten vier Wochen des Folgesemesters liegt.

Sie müssen sich auch nicht zurückmelden, wenn die Abgabe der Abschlussarbeit im laufenden Semester bereits erfolgt ist, und „nur“ noch deren Verteidigung im Rahmen einer Abschlussprüfung (Kolloquium) aussteht.

Informationen dazu finden Sie in den FAQs unter folgendem Link

https://www.htw-berlin.de/studium/faq-studium-bewerbung/

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 24 Abs. 4 Satz 4 RStPO ist die Immatrikulation im entsprechenden Studiengang zwingend erforderlich. Wenn sowohl die generelle Bearbeitungszeit als auch nach erfolgter Verlängerung die Bearbeitungszeit über das Semester hinaus geht, fällt Betreuungs- und Arbeitsaufwand an sowie Leistungen von HRZ und Bibliothek etc. werden in Anspruch genommen, was eine Rückmeldung zum Studium zwingend notwendig macht.

Abschlussarbeiten in der Bibliothek

Viele Abschlussarbeiten von Absolventen der HTW Berlin werden in der Hochschulbibliothek archiviert. Im Online-Katalog können Sie gezielt nach

  • Bachelor- (BA)
  • Diplom- (DA) oder
  • Masterarbeiten (MA)

suchen. Auf dem Publikationsserver OPUS sind ebenfalls Abschlussarbeiten hinterlegt.

Zeugnisse

Bitte beachten Sie, dass die Zeugnisse nicht im Fachbereich sondern vom Studierendenmanagement ausgehändigt werden.