Die Exmatrikulation droht Ihnen vor allem in folgenden Fällen:
- Dreimaliges Nichtbestehen einer Prüfung
- Überschreiten der Dreisemesterfrist
Damit ist das Studium beendet. Außer, Sie beschreiten den Rechtsweg zur Abwehr der Exmatrikulation. Für diesen Fall empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass die Klageschrift so schnell als möglich an die Prüfungsverwaltung gesandt wird. Anderenfalls ist kein Weiterstudium mehr möglich.
- Nach Eingang der Klageschrift bei der Prüfungsverwaltung werden Sie schriftlich aufgefordert, unter Vorbehalt § 80 VwGO weiterzustudieren. Dann können Sie sich auch zu allen Prüfungen, ggf. außer der strittigen, anmelden.

