Exmatrikulation

Die Exmatrikulation droht Ihnen vor allem in folgenden Fällen:

  • Dreimaliges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Überschreiten der Dreisemesterfrist

Damit ist das Studium beendet. Außer, Sie beschreiten den Rechtsweg zur Abwehr der Exmatrikulation. Für diesen Fall empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Klageschrift so schnell als möglich an die Prüfungsverwaltung gesandt wird. Anderenfalls ist kein Weiterstudium mehr möglich.
  • Nach Eingang der Klageschrift bei der Prüfungsverwaltung werden Sie schriftlich aufgefordert, unter Vorbehalt § 80 VwGO weiterzustudieren. Dann können Sie sich auch zu allen Prüfungen, ggf. außer der strittigen, anmelden.
Eine Hand hält eine rote Karte hoch
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